Guter Rat ist preiswert
Nicht immer ist man sicher, ob mit einem Klavier alles in Ordnung ist. Sie können nach unserer Checkliste zunächst selber eine Prüfung vornehmen. Zur Anleitung klicken Sie bitte hier (Ein gebrauchtes Klavier kaufen: Woran erkenne ich die Qualität?)
Begutachtung und Beratung bei Privatkauf
Wir empfehlen, vor dem Ankauf oder vor der Reparatur eines Flügels oder Klaviers eine Begutachtung durchführen zu lassen. Nur ein Fachmann kann verdeckte Mängel wie Schäden an Gussrahmen, Resonanzboden oder Stimmstock, etc. erkennen.
Sie erhalten dabei Informationen über
- den Wert des Instruments
- die Kosten einer allfälligen Reparatur
- die mögliche Preisspanne bei einem Privatverkauf
Senden Sie uns Ihre unverbindliche Anfrage. Wir beraten Sie gerne.
Gerichts− und Privatgutachten
Klavierbaumeister Bruno Weinberger ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Fachgebiet 60.23 Musikinstrumente / besaitete Tasteninstrumente (Klaviere, Cembali, Celesta und historische Tasteninstrumente).
Das Gerichtsgutachten
Der Gerichtssachverständige ist gesetzlich zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Er ermittelt und beschreibt im Auftrag des Gerichts den Ist-Zustand eines Instruments. Das Gutachten enthält die Schlussfolgerungen unter Anwendung der besonderen Sachkunde und Erfahrung. Der Sachverständige gibt keine rechtliche Beurteilung ab.
Das Privatgutachten
Der Sachverständige dokumentiert und stellt den IST-Zustands eines Instruments fest. Der Auftraggeber erhält im Zuge des Gutachtens detaillierte fachliche Informationen.
In folgenden Fällen kann ein Privatgutachten nützlich sein:
- Wert-Ermittlung – Feststellung der Angemessenheit eines Preises
- Überprüfung des Investitionsbedarfs auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit
- Beratung hinsichtlich Abwägung unterschiedlicher Lösungsvarianten aus fachlicher Sicht
- Gutachten als Beweismittel im Streitfall