Musikmagazin
Steuertipps für Musiker
Bekanntlich ist in Österreich die steuerliche Absetzbarkeit von PKWs sehr eingeschränkt.
Seit einiger Zeit gibt es in diesem Bereiche eine erfreuliche Nachricht. Das Bundesministerium für Finanzen hat die Angemessenheitsgrenze für die Anschaffungskosten von PKWs im Wege einer Verordnung neu festgelegt und die bisherige »Luxusgrenze« von EUR 34.000,– auf EUR 40.000,– pro PKW erhöht. Dieser Wert gilt jeweils für einen PKW und
versteht sich einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe.
Musiker, die ihren PKW für die Erzielung ihrer Einkünfte einsetzen, können somit – wenn sie ab dem Jahr 2005 ein neues Auto
anschaffen – für die Abschreibungen künftig (höhere) Werte berücksichtigen, welche Anschaffungskosten bis maximal EUR 40 Tsd. entsprechen.
Einen Wermutstropfen hat die Sache: Die Sachbezugsobergrenze ist für PKWs gleichfalls erhöht worden und beträgt jetzt (max.) EUR 600,– monatlich, unabhängig davon, wann das KFZ angeschafft wurde.
Wirtschaftstreuhänder Erwin Hörwertner,
Steuerberater
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